„Das schönste
Denkmal, was ein
Mensch bekommen kann,
steht im Herzen
der Mitmenschen.“
Albert Schweizer
Bestattungsarten
Wenn ein Trauerfall eintritt, stehen die Hinterbliebenen vor der Frage nach der Bestattungsart. Falls keine letztwillige Verfügung des Verstorbenen vorliegt, in der seine Wünsche hinsichtlich der Bestattung dokumentiert sind, müssen die Angehörigen diese Entscheidung treffen. Hierzu haben wir für Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Merkmalen der gesetzlich erlaubten Bestattungsarten erstellt.
Wir unterscheiden zwischen der Erd- und der Feuerbestattung. Während die Erdbestattung die traditionellste Bestattungsart in Deutschland ist, wird die Feuerbestattung mittlerweile am häufigsten durchgeführt. Bei beiden Arten schreibt das Deutsche Bestattungsgesetz die Verwendung eines Sarges vor.
Anders als bei der Erdbestattung wird bei der Feuerbestattung nicht der unversehrte Leichnam, sondern die Asche eines Verstorbenen beigesetzt. Nach der Einäscherung bieten wir verschiedene Beisetzungsvarianten an: in einer Urne auf einem Friedhof, im Meer (Seebestattung) oder im Wurzelwerk eines Baumes (Waldbestattung).
Eine Bestattungsart ist die Diamantenbestattung. Hierbei wird ein kleiner Teil der Asche des Verstorbenen verwendet, um einen Erinnerungsdiamanten herzustellen. Die restliche Asche des Verstorbenen wird in einer Urne beigesetzt. Der Diamant bleibt der Familie erhalten und wird als Symbol für die Unvergänglichkeit betrachtet.
Bei einer anonymen Bestattung wird der Verstorbene zu einem nicht bekannten Zeitpunkt und ohne namentliche Kennzeichnung der Grabstätte auf einem Gemeinschaftsgrabfeld beigesetzt. Bei einer halb-anonymen Bestattung können sich die Angehörigen verabschieden und die Grabstelle aufsuchen, während die Grabpflege entfällt.
- Beisetzung in einem Sarg in der Erde
- Wahlgrab, Familiengrab, Gemeinschaftsfeld, pflegefreie Grabstelle möglich
- Zunächst Verbrennung in einem Krematorium
- Beisetzung der Asche in einer Urne auf einem Friedhof
- Seebestattung, Waldbestattung und Diamantenbestattung möglich
- Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld ohne Angehörige
- Grabpflege entfällt
- Es gibt keinen genauen Ort, der aufgesucht werden kann
- Grabpflege entfällt
- Angehörige können den Trauerort aufsuchen
- Es gibt keinen genauen Ort, der aufgesucht werden kann