Bestattung
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Erdbestattung
Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen mit einem Sarg in der Erde. Das Deutsche Bestattungsgesetz schreibt für die Bestattung einer Leiche die Verwendung eines Sarges vor.
Es gibt auf den Friedhöfen unterschiedliche Ruhefristen. Dieses hängt mit der Bodenbeschaffenheit zusammen. Durch die Ruhefrist wird sichergestellt, dass der Leichnam genügend Zeit zum Vergehen hat. Erst nach Ablauf der Ruhefrist darf eine Grabstelle neu belegt werden.
Auf den Stader Friedhöfen haben Sie die Möglichkeit eine Grabstelle im Wahlgrab, Familiengrab, Gemeinschaftsfeld, Kissensteingrab oder anonym zu erwerben. Anonyme Grabstellen gibt es in Stade nur auf dem Geestberg. Bei Fragen zu den Grabarten rufen Sie uns gerne an.
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